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Gemeinde Walheim

Allgemeines zur Wahl

Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden folgende Wahlen statt:

Der Begriff Kommunalwahlen umfasst die Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl. www.kommunalwahl-bw.de

   

Briefwahl

ANTRAGSFORMULAR

Beim Aufruf des Links für den Wahlscheinantrag zu den Europa- und Kommunalwahlen, gelangen Sie zu einem Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Tragen Sie einfach die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung in das Antragungsformular ein.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Ihre Wahlbenachrichtigung müsste Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Der direkte Versand ist nach dem 26.04.2024 vorgesehen.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post bzw. durch die Amtsbotin zugestellt.

 

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail: buergerbuero(@)walheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro, Tel. 07143/8041-22

Europawahl

Am 09. Juni 2024 wählen die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament.
Die Europawahl findet alle fünf Jahre in den 27 EU-Mitgliedstaaten statt, sie entscheiden über 700 Sitze in diesem Gremium.

Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt. Jedem Land wird ein bestimmtes Kontigent an Sitzen im Europäischem Parlament zugeteilt.
Deutschland hat derzeit 96 Abgeordnete im Parlament.

Wer ist wahlberechtigt? 

  • Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft hat,
  • in Deutschland wohnhaft ist und
  • sich darüber hinaus seit mindestens 3 Monaten in der EU aufhält
  • und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (gilt nur für Unionsbürger) 

Wichtigste Änderung

  • Das Wahlalter in Deutschland wurde auf 16 Jahre gesenkt. 

Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger:

  • Gemeinderäte
  • Kreisräte im Kreistag in den Landkreisen.
  • Regionalversammlung des Verbands der Region Stuttgart

Gemeinderat: Bei der Wahl des Gemeinderates hat jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In Walheim gibt es 12 Sitze, somit können 12 Stimmen vergeben werden. 

Kreistagswahlen: Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind.

Regionalwahl Stuttgart: In der Region Stuttgart wählen die Bürgerinnen und Bürger die Regionalversammlung direkt. Jede Wählerin und jeder Wähler besitzt nur eine Stimme, mit der direkt eine Wählervereinigung bzw. Partei gewählt wird. Kumulieren und Panaschieren sind daher nicht möglich.

 

Wer ist wahlberechtigt? 

  • Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • wer seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnt. 

Wichtigste Änderungen

  • Das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
  • Wohnungslose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gemeindegebiet sind wahlberechtigt und können auf Antrag an den Kommunalwahlen
http://www.walheim.de//rathaus-service/verwaltung/wahlen